Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

16. Medien und Kommunikation

94.431 Parlamentarische Initiative. Berufung ans Bundesgericht bei vorsorglichen Massnahmen gegen Medienerzeugnisse (Rechtskommission des Nationalrates)
Initiative parlementaire. Mesures provisionnelles contre un média. Recours au Tribunal fédéral (Commission des affaires juridiques du Conseil national)

Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates: 21.11.1994 (BBl 1995 III, 92 / FF 1995 III, 92)
Stellungnahme des Bundesrates: 22.2.1995 (BBl 1995 III, 98 / FF 1995 III, 99)

Ausgangslage

Die Initiative ist eine Kompromisslösung zur Parlamentarischen Initiative Poncet (93.455), welche verlangte, dass vorsorgliche Massnahmen gegen Medien nur dann angeordnet werden können, wenn eine entsprechende spezifische Interessenlage der möglicherweise verletzten Person dies erforderlich macht. Die volle Beweislast für Behauptungen über Verletzungen durch die Medien solle künftig beim Gesuchssteller alleine liegen und Medienunternehmen müssen bei der Beweisaufnahme nicht mitwirken. Der Entwurf der Rechtskommission sieht vor, dass vorsorgliche Massnahmen, welche gegen periodisch erscheinende Medien ausgesprochen werden, unter den allgemeinen Voraussetzungen mittels zivilrechtlicher Berufung, der jedoch kein Suspensiveffekt zukommt, beim Bundesgericht angefochten werden können. Die Berufung hätte in erster Linie eine präventive Wirkung, indem sich die Gerichte beim Erlass vorsorglicher Massnahmen inskünftig mehr Zurückhaltung auferlegen würden.

Verhandlungen

NR 25.09.1995 AB 1995, 1876

Der Sprecher der Rechtskommission, Leuenberger (S, ZH), bestätigte, dass bei der heutigen Praxis das Risiko einer Vorzensur tatsächlich bestehe. Die Kommission lehne jedoch den Vorstoss Poncet mit der Begründung ab, dass dieser Sonderrecht für die Medien schaffe und unterbreite einen Alternativvorschlag. Danach sollen vorsorgliche Verfügungen gegen Medienerzeugnisse künftig einer zusätzlichen gerichtlichen Kontrolle unterliegen und beim Bundesgericht angefochten werden können. Damit könne garantiert werden, dass eine letztinstanzliche Kontrolle besteht und eine einheitliche Gerichtspraxis vorhanden ist.

Der Vorschlag der Kommission wurde vom Nationalrat mit 111 zu 0 Stimmen gutgeheissen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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