Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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16. Medien und Kommunikation
94.431 |
Parlamentarische
Initiative. Berufung ans Bundesgericht bei vorsorglichen Massnahmen gegen
Medienerzeugnisse (Rechtskommission des Nationalrates) |
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Initiative
parlementaire. Mesures provisionnelles contre un média. Recours au Tribunal
fédéral (Commission des affaires juridiques du Conseil national) |
Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates:
21.11.1994 (BBl 1995 III, 92 / FF 1995 III, 92)
Stellungnahme des Bundesrates: 22.2.1995 (BBl 1995 III, 98 / FF 1995 III, 99)
Ausgangslage
Die Initiative ist eine Kompromisslösung zur
Parlamentarischen Initiative Poncet (93.455), welche verlangte, dass vorsorgliche
Massnahmen gegen Medien nur dann angeordnet werden können, wenn eine entsprechende
spezifische Interessenlage der möglicherweise verletzten Person dies erforderlich macht.
Die volle Beweislast für Behauptungen über Verletzungen durch die Medien solle künftig
beim Gesuchssteller alleine liegen und Medienunternehmen müssen bei der Beweisaufnahme
nicht mitwirken. Der Entwurf der Rechtskommission sieht vor, dass vorsorgliche Massnahmen,
welche gegen periodisch erscheinende Medien ausgesprochen werden, unter den allgemeinen
Voraussetzungen mittels zivilrechtlicher Berufung, der jedoch kein Suspensiveffekt
zukommt, beim Bundesgericht angefochten werden können. Die Berufung hätte in erster
Linie eine präventive Wirkung, indem sich die Gerichte beim Erlass vorsorglicher
Massnahmen inskünftig mehr Zurückhaltung auferlegen würden.
Verhandlungen
NR |
25.09.1995 |
AB 1995, 1876 |
Der Sprecher der Rechtskommission, Leuenberger (S, ZH),
bestätigte, dass bei der heutigen Praxis das Risiko einer Vorzensur tatsächlich bestehe.
Die Kommission lehne jedoch den Vorstoss Poncet mit der Begründung ab, dass dieser
Sonderrecht für die Medien schaffe und unterbreite einen Alternativvorschlag. Danach
sollen vorsorgliche Verfügungen gegen Medienerzeugnisse künftig einer zusätzlichen
gerichtlichen Kontrolle unterliegen und beim Bundesgericht angefochten werden können.
Damit könne garantiert werden, dass eine letztinstanzliche Kontrolle besteht und eine
einheitliche Gerichtspraxis vorhanden ist.
Der Vorschlag der Kommission wurde vom Nationalrat mit 111
zu 0 Stimmen gutgeheissen.
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